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Der tut nichts!

Der will nur spielen!

Ihr Hund auch? Tragen Sie dazu bei, dass Ihr Hund ein gern gesehenes Mitglied unserer Gesellschaft ist. Zeigen Sie ihren Mitmenschen gegenüber Rücksichtnahme, denn nicht jeder möchte mit Ihrem Hund spielen. Hund und Halter sind in der Öffentlichkeit nicht immer gern gesehen, daran möchten wir etwas ändern. Eine bessere Schulung der Hundehalter hilft Konflikte mit Nicht-Hundehaltern zu vermeiden und verbessert das Ansehen der Vierbeiner in der Öffentlichkeit. Nur durch Rücksichtnahme können wir verhindern, dass immer mehr Auflagen das Halten von Hunden erschweren und den Freiraum eines der ältesten Weggenossen des Menschen mehr und mehr einschränken.

 

Wer muß einen Sachkundenachweis ablegen?

Laut der Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm besteht ab dem 1. Juli 2013 für jeden Hundehalter, der in den letzten 10 Jahren nicht durchgängig für mindestens 2 Jahre einen Hund gehalten hat die Pflicht einen Sachkundenachweis abzulegen.
 

Was wird geprüft?

Die theoretische Prüfung umfasst derzeit 30 Multiple-Choice-Fragen aus insgesamt sieben Sachgebieten: a) Welpenkauf und Aufzucht, b) Lernverhalten, c) Hund und Öffentlichkeit, d) Ausdrucksverhalten, e) Haltung, Pflege und Gesundheit, f) Hund und Recht und g) Hund und Mensch. Zur Beantwortung stehen 45 Minuten zur Verfügung.

Der praktische Prüfungsteil über ca. 60 Minuten überprüft das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter und gilt für das jeweilige Hund-Halter-Team. Die genauen Anforderungen erhalten Sie als Infobroschüre in unserer Praxis.


Wie kann ich mich auf den Sachkundenachweis vorbereiten?

Folgende Bücher sind zur Prüfungsvorbereitung geeignet:

  • Sachkundenachweis für Hundehalter: Theoretische Grundlagen und praktische Übungen
    DelAmo, Celina
  • Hundeführerschein und Sachkundenachweis - Mit Frage-Antwort-Katalog des VDH
    Metz, Gabriele

Auf Wunsch bieten wir einen Vortrag zur Prüfungsvorbereitung an. Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.


Wann und wo kann ich den Sachkundenachweis ablegen?

Wir sind zugelassen, die nach §3 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden geforderte theoretische und praktische Sachkundeprüfung abzunehmen. Den theoretischen Teil können Sie nach Terminvereinbarung jederzeit ablegen. Die Termine für den praktischen Teil können Sie in unserer Praxis erfragen.

 

Aktuelles:
Unsere Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin

Mo, Mi, Fr        8.30-18.00
Di, Do              8.30-19.00
Sa                 10.00-12.00 
Samstagnachmittag geschlossen.

Wir sind außerhalb unserer Sprechstundenzeiten mit der operativen und stationären Versorung unserer Patienten beschäftigt. Bitte kündigen Sie daher auch Notfälle vorher telefonisch an, nur so können wir eine optimale Versorgung gewährleisten.

Telefon: 05105 661977

Notfälle
Bitte kündigen Sie Notfälle telefonisch an

Nur so können wir eine optimale Versorgung sicherstellen. In Notfällen außerhalb unserer Öffnungszeiten erreichen Sie uns oder den tierärztlichen Notdienst unter der auf unserem Anrufbeantworter angegebenen Rufnummer. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Behandlung von Notfällen außerhalb der Sprechzeiten zu einem gesonderten Gebührensatz erfolgt. Die Behandlung außerhalb des offiziellen Notdienst erfolgt ausschließlich für Kunden unserer Praxis.

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