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Und was kostet das ?
Tierärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) berechnet. Je nach Schwierigkeit und zeitlichem Aufwand darf der 1- bis 3- fache Gebührensatz angewandt werden. Behandlungen im Notdienst müssen mindestens mit dem 2-fachen Satz in Rechnung gestellt werden. Diese Gebührensätze dürfen weder über- noch unterschritten werden. Die GOT soll Sie vor überhöhten Preisen schützen und Ihnen einen Mindeststandard bei der Qualität der tieräztlichen Leistung sichern. Über genauere Details informieren wir Sie gerne.
Um den Verwaltungsaufwand und die Kosten möglichst gering zu halten, erfolgt die Abrechnung im Anschluss an jede Behandlung. Ihnen stehen hierzu folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Barzahlung
- EC-Karte
Selbstverständlich erhalten Sie nach jeder Behandlung eine detaillierte Aufstellung unserer erbrachten tierärztlichen Leistung.
Kostenvoranschlag
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag über die zu erwartenden Behandlungskosten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies nur nach einer Untersuchung Ihres Tieres möglich ist.
Tierkrankenversicherungen
Sie bezahlen die Rechnung direkt im Anschluss an die Behandlung und erhalten von uns eine Quitttung, die den Anforderungen der Versicherungsgesellschaften entspricht. Diese reichen Sie bei Ihrer Versicherung ein und lassen sich die Versicherungsleistungen erstatten.
