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Der tut nichts ! Der will nur spielen !
Ihr Hund auch ? Tragen Sie dazu bei, dass Ihr Hund ein gern gesehenes Mitglied unserer Gesellschaft ist. Zeigen Sie ihren Mitmenschen gegenüber Rücksichtnahme, denn nicht jeder möchte mit Ihrem Hund spielen. In unserer Praxis haben Sie die Möglichkeit im Rahmen des D.O.Q.-Test Ihre Sachkunde auf dem Gebiet der Hundehaltung und -erziehung prüfen zu lassen. Wir sind zugelassen, die nach §3 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden geforderte Sachkundeprüfung abzunehmen.
Was ist der D.O.Q.-Test ?
Nachdem es immer wieder zu schweren Bißverletzungen durch Hunde gekommen ist, haben fast alle Bundesländer reagiert und zahlreiche Verordnungen erlassen. Beispielhaft seien die sogenannten " Kampfhundeverordnungen" genannt. Die Tierärzteschaft ist sich einig über den Unsinn solcher Verordnungen. Zumal die Anzahl schwerer Zwischenfälle auch in Bundesländern mit besonders strengen Auflagen unverändert geblieben ist.
Das Problem ist in den meisten Fällen am anderen Ende der Leine zu suchen. Einige Bundesländer haben daher für Hundehalter einen "Hundeführerschein" zur Pflicht gemacht. Der Verein "Tierärztliche Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung" hat daraufhin einen bundesweit einheitlichen Sachkundenachweis für Hundehalter entwickelt (D.O.Q-Test).
Wer darf den D.O.Q.-Test durchführen ?
Der theoretische Teil kann als Multiple-Choice-Test in jeder Tierarztpraxis abgelegt werden. Den praktischen Teil können Sie nur in Praxen ablegen, die dafür zugelassen sind und eine entsprechende Prüfung absolviert haben.
Was wird geprüft ?
Die theoretische Prüfung umfasst derzeit 30 Multiple-Choice-Fragen aus insgesamt sieben Sachgebieten: a) Welpenkauf und Aufzucht, b) Lernverhalten, c) Hund und Öffentlichkeit, d) Ausdrucksverhalten, e) Haltung, Pflege und Gesundheit, f) Hund und Recht und g) Hund und Mensch. Zur Beantwortung stehen 45 Minuten zur Verfügung.
Der praktische Prüfungsteil über ca. 60 Minuten überprüft das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter und gilt für das jeweilige Hund-Halter-Team.
Wozu den D.O.Q.-Test ablegen ?
In Niedersachsen besteht noch keine "Hundeführerscheinpflicht". Dennoch macht eine Prüfung auch auf freiwilliger Basis Sinn.
Hund und Halter sind in der Öffentlichkeit nicht immer gern gesehen, daran möchten wir etwas ändern. Eine bessere Schulung der Hundehalter hilft Konflikte mit Nicht-Hundehaltern zu vermeiden und verbessert daher das Ansehen unserer Vierbeiner in der Öffentlichkeit. Nur durch Rücksichtnahme können wir verhindern, dass immer mehr Auflagen das Halten von Hunden erschweren und den Freiraum eines der ältesten Weggenossen des Menschen mehr und mehr einschränken.
Wie kann ich mich auf den D.O.Q-Test vorbereiten ?
Auf Wunsch stellen wir Ihnen entsprechende Unterlagen zur Verfügung. Außerdem bieten wir eine Vortragsreihe zur Prüfungsvorbereitung an. Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Wer kann den D.O.Q.-Test ablegen ?
Der theoretische Teil kann von Jedem abgelegt werden. Für den praktischen Teil muß der Hundehalter zuvor die theoretische Prüfung bestanden haben. Er muß volljährig und sein Hund mindestens ein Jahr alt und gechippt sein. Der Hund muß über eine Hundehaftpflicht versichert sein. Der Hundeführerschein gilt nur für das Hund/Halter-Team, welches die Prüfung abgelegt hat und ist weder auf einen anderen Halter noch auf einen anderen Hund übertragbar.
Was kostet der D.O.Q.- Test ?
Die Gebühren für den theoretischen Teil betragen 59,50 incl. MwSt.. Für den praktischen Teil wird eine Gebühr von 75,- incl. MwSt. fällig. Die Prüfungsgebühren sind vor Antritt der Prüfung zu entrichten.
Nähere Angaben zum D.O.Q.-Test finden Sie unter: http://www.doq-test.de/home1.htm